Montag, 21. August 2017
Die Frage ist doch ...
... kann man die Rechnung vom Logopäden auch abstottern?

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Anfangs schon,
aber mit der Zeit wird er einem das abgewöhnen. Man kann natürlich auch versuchen, über die Rechnung einen Mantel des Schweigens auszubreiten.

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Könnte klappen.
Zumindest, bis man einen Brief von einem Inkasso-Verein im Kasten hat oder im blödesten Fall der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Spätestens dann kommt man wieder ins Stottern und muss wieder zum Logopäden.

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